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BEIHILFESÄTZE-UKV-2024

 

 

Abgeltungssätze 2024 für den unbegleiteten Kombinierten Verkehr

Berechnung der Beihilfe und Abgeltungssätze

Die Beihilfe wird nach je transportierter ITE berechnet, wobei die Höhe der Beihilfe je nach Größe und Gewicht der ITE, nach zurückgelegter Entfernung auf der Schiene in Österreich, sowie den auf der jeweiligen Strecke erforderlichen Produktionsbedingungen (Bergstrecken) variiert und dabei folgende Abgeltungssätze zur Anwendung kommen:

 

Abgeltungssatz in EUR pro ITE

Verkehrs-,Behälter Art/Gewicht/Entfernungsklasse

 

30-100 km

101- 250 km

ab 251 km

Inland

GC20, WAB 20, WAB 25

(Länge 20'-29')

bis 25 Tonnen

41,38

64,90

78,84

ab 25 Tonnen

27,23

42,47

51,62

GC30, WAB30 (Länge 30'-39')

bis 25 Tonnen

57,93

83,42

96,70

ab 25 Tonnen

41,38

64,25

81,02

GC40, WAB40 (Länge 40'-45'), SAN 70

bis 25 Tonnen

78,63

108,46

121,53

ab 25 Tonnen

49,44

76,88

98,23

 

Ein/Aus

GC20, WAB 20, WAB 25

(Länge 20'-29')

bis 25 Tonnen

20,74

33,02

40,19

ab 25 Tonnen

13,70

21,50

26,24

GC30, WAB30 (Länge 30'-39')

bis 25 Tonnen

29,31

42,37

49,15

ab 25 Tonnen

20,86

32,64

41,22

GC40, WAB40 (Länge 40'-45'), SAN 70

bis 25 Tonnen

39,81

55,17

61,82

ab 25 Tonnen

24,96

38,91

49,92

 

Durchfuhr

GC20, WAB 20, WAB 25

(Länge 20'-29')

bis 25 Tonnen

11,40

19,68

22,44

ab 25 Tonnen

7,80

12,60

14,40

GC30, WAB30 (Länge 30'-39')

bis 25 Tonnen

17,16

25,20

27,48

ab 25 Tonnen

12,00

19,20

22,80

GC40, WAB40 (Länge 40'-45'), SAN 70

bis 25 Tonnen

23,40

32,88

34,44

ab 25 Tonnen

14,28

22,92

27,60

 

Bergzuschlag

GC20, WAB 20, WAB 25

(Länge 20'-29')

bis 25

2,16

2,16

2,16

ab 25

2,16

2,16

2,16

GC30, WAB30 (Länge 30'-39')

bis 25

3,24

3,24

3,24

ab 25

3,24

3,24

3,24

GC40, WAB40 (Länge 40'-45'), SAN 70

bis 25

4,32

4,32

4,32

ab 25

4,32

4,32

4,32

 

Der nach Behältergröße gestaffelte Bergzuschlag gebührt für Beförderungen mit Zügen, die über Brenner, Tauern, Pyhrn-Schober, Semmering und Arlberg, die Abschnitte zur Gänze oder teilweise befahren. Eine teilweise Befahrung liegt vor, wenn zumindest zwei auf den jeweiligen Strecken liegende im „DB 640 - Verzeichnis der Betriebsstellencodes“ definierte Betriebsstellen passiert werden.


Der Bergzuschlag kann pro Behälter und Wagenfahrt nur einmal ausbezahlt werden. Eine Kumulierung ist nicht möglich.

METRANS Railprofi Austria GmbH ist Beihilfennehmer des Förderungsprogramms für die Erbringung von Schienengüterverkehrsleistungen in bestimmten Produktionsformen in Österreich 2023 bis 2027 sowie zur Gewährung von Förderungen für Schienenverkehrsleistungen im Marktsegment „Güterverkehr manipuliert“, für die in Österreich Wegeentgelt an die ÖBB-Infrastruktur AG oder die Raaberbahn AG entrichtet wird, genehmigt mit Beschluss der Europäischen Kommission C(2022) 9935 vom 21.12.2022.

Sonderrichtlinie SGV-Plus 2023-2027 

Aktuell gültiger SGV-Plus-Vertrag